Alleinarbeit

Wichtig: Es muss gewährleistet sein, dass die allein arbeitende Person dafür geeignet ist und nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation rechtzeitig Hilfe erhält.

Eine Person gilt dann als allein arbeitend, wenn ihr nach einem Unfall oder in einer kritischen Situation nicht sofort Hilfe geleistet werden kann, weil sie beispielsweise ausser Sicht- und Rufweite zu anderen Personen arbeitet. Alleinarbeit ist nicht zulässig, wenn sie zu einer Verletzung führen kann, die sofortige Hilfe von einer zweiten Person nötig macht.