Arbeitsmedizin

Liegen Hinweise vor, dass die Gesundheit der Arbeitnehmenden durch die ausgeübte Tätigkeit beeinträchtigt oder geschädigt wird, ist eine arbeitsmedizinische Abklärung durchzuführen. In der arbeitsmedizinischen Sprechstunde wird ein möglicher Zusammenhang der Beschwerden mit der Arbeit abgeklärt und falls notwendig, Massnahmen vorgeschlagen und/oder eine Beratung der Mitarbeitenden durchgeführt.