Asbest

In allen Gebäuden, die vor 1990 gebaut wurde, muss mit Asbest gerechnet werden. Solange Asbest in Baumaterialen fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Wer jedoch bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten Asbestfasern freisetzt und einatmet, gefährdet seine Gesundheit in hohem Masse.

Planung

Vor Beginn der Arbeiten muss abgeklärt werden, ob Asbest vorhanden ist. Dazu wird eine Asbest-Abklärung durchgeführt. Die Mitarbeitenden müssen über das Ergebnis informiert werden.

Falls Asbest vorhanden ist, muss abgeklärt werden, ob die Arbeiten selbst ausgeführt werden dürfen (oranger Bereich) oder eine Spezialfirma beauftragt werden muss (roter Bereich).

Umgang mit Asbest

Arbeiten im grünen oder orangen Bereich können von den Mitarbeitenden ausgeführt werden. Dazu müssen sie entsprechend instruiert und ausgerüstet sein.