Berufsbildungsfonds

Der Berufsbildungsfonds suissetec nach Art. 60 des Berufsbildungsgesetzes dient der Finanzierung von nationalen Aufgaben zur Förderung der beruflichen Grundbildung und der höheren Berufsbildung in der Gebäudetechnik.

Der vom Bundesrat allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds hat zum Ziel, die Lasten der Berufsbildung gerechter zu verteilen. An den Fonds leisten daher nicht nur suissetec Mitglieder einen Beitrag, sondern auch alle anderen Betriebe der Gebäudetechnik-Branche.  

Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung und Reglement Berufsbildungsfonds
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[8b8b6ae]
SBFI Gebäudetechnik
Informationen SBFI Berufsbildungsfonds
Link zum Bundesgesetz über die Berufsbildung
Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG
Fragen und Antworten zum BBF
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[0720e24]
Leistungen
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[195212f]