Programm «erneuerbar heizen»
Ein neues Programm von EnergieSchweiz. Start Januar 2020.
- Ziel: Der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien bei der Wärmeerzeugung für den Wohnbereich.
- Liegenschaftsbesitzer/innen wechseln beim künftigen Heizungsersatz von Öl oder Gas auf ein erneuerbares System.
- Dieses Ziel wird durch Kommunikation, Messeauftritte, Partnerschaften und Beratungen verwirklicht
Schulung zum Impulsberater «erneuerbar heizen»
Nach der aktiven Teilnahme am Kurs und gleichzeitiger Erfüllung der Voraussetzungen können die Kursbesucher auf die nationale Impulsberater-Liste aufgenommen werden.
Zum Kursangebot ab 1. Januar 2024
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Qualitätssicherung Impulsberatung «erneuerbar heizen» für EFH und MFH bis und mit 6 Wohneinheiten
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Zielgruppe / Voraussetzungen
- Chefmonteur/in Heizung mit eidg. FA
- Fachmann/-frau für Wärmesysteme mit eidg. FA
- Energieberater/in Gebäude mit eidg. FA
- Gebäudetechnikplaner/in Heizung EFZ
- Feuerungskontrolleur/in mit eidg. FA
- Servicemonteur/in Heizung (mit suissetec- Zertifikat)
- Zertifizierte/r GEAK-Experte/in
- Minergie Fachpartner/in Heizung
Aufnahme «sur dossier»: Bitte füllen Sie diese Referenzliste (min. 4 Referenzen) aus und laden Sie sie im Feld «Zulassungsbestätigung» unten hoch.
Ausländische Diplome bedürfen einer Bestätigung gemäss Artikel 69 der Verordnung vom 19.11.2003 bezüglich Berufsbildung vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Kosten
Gratis für Kursteilnehmer/innen
Weitere Informationen finden Sie im Kursprogramm.
EnergieSchweiz gibt den Beratungsumfang wie folgt an: ca. 1 h bis 1 ½ h Beratung vor Ort; Total inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Hin- und Rückfahrt: ca. 2.5 h bis 3.0 h
Der Förderbeitrag für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung beträgt pauschal 450 Franken.
Qualitätssicherung Impulsberatung «erneuerbar heizen» für MFH über 6 Wohneinheiten
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Zielgruppe / Voraussetzungen
- Abschluss Gebäudetechnikplaner/in Heizung EFZ (früher hiess die Ausbildung Heizungszeichner, sie umfasst eine 4-jährige Lehre) mit Nachweis von Referenzen: Bitte füllen Sie die Referenzliste (min. 4 Referenzen) aus und laden Sie sie im Feld «Zulassungsbestätigung» unten hoch.
- Abgeschlossene Ausbildung als Techniker HF (Heizung, Gebäudetechnik)
- Abschluss eidg. dipl. Heizungsmeister/in (Heizungsinstallateur/in mit entsprechender Weiterbildung)
- Bachelor-Abschluss als Ingenieur/in mit Fokus Heizung-Lüftung-Klima (Ingenieur/in HTL HLK oder Ingenieur/in FH)
- In begründeten Ausnahmefällen: «sur dossier»: Bitte füllen Sie die Referenzliste (min. 4 Referenzen) aus und laden Sie sie im Feld «Zulassungsbestätigung» unten hoch.
- Ausländische Diplome bedürfen einer Bestätigung gemäss Artikel 69 der Verordnung vom 19.11.2003 bezüglich Berufsbildung vom Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Bei erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine automatische Bestätigung per E-Mail. Die Prüfung der Zulassungskriterien erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Kosten
Gratis für Kursteilnehmer/innen
Weitere Informationen finden Sie im Kursprogramm.
EnergieSchweiz gibt den Beratungsumfang wie folgt an:
- Kontakt mit dem Kunden, Sichten der Unterlagen, Vorbereitung der Begehung: 3 h
- Aufnahme des Objekts inkl. Hin-und Rückfahrt: 3 h
- Variantenstudium, Beratungsbericht: 3 h
- Beratungsgespräch inkl. Vorbereitung: 2 h
- Beantwortung von Nachfragen: 1 h
Der Förderbeitrag für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» für Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung beträgt pauschal 1800 Franken.
Weiterbildung für Impulsberatende
Ablauf Zulassung
Sie wurden vor Ablauf Ihrer Zulassung persönlich zum Besuch eines Weiterbildungskurses für Impulsberatende eingeladen.
Die Gültigkeit der Zulassung als Impulsberater/in ist befristet auf 2 Jahre. Dies ist in der Einverständniserklärung (Charta) der Impulsberatung geregelt.
Für den Erhalt der Zulassung für weitere zwei Jahre muss eine offizielle Weiterbildung besucht werden. Wird keine Weiterbildung besucht, erlischt die Zulassung und die Beratenden werden von der Beraterliste genommen, bis sie eine Weiterbildung erfolgreich absolviert haben.
Weiterbildung für Impulsberatende
Ablauf Zulassung
Sie wurden vor Ablauf Ihrer Zulassung persönlich zum Besuch eines Weiterbildungskurses für Impulsberatende eingeladen.
Die Gültigkeit der Zulassung als Impulsberater/in ist befristet auf 2 Jahre. Dies ist in der Einverständniserklärung (Charta) der Impulsberatung geregelt.
Für den Erhalt der Zulassung für weitere zwei Jahre muss eine offizielle Weiterbildung besucht werden. Wird keine Weiterbildung besucht, erlischt die Zulassung und die Beratenden werden von der Beraterliste genommen, bis sie eine Weiterbildung erfolgreich absolviert haben.
Impulsberatung mit dem Gebäudetechnikrechner
Seit dem 1. April 2022 wird die Impulsberatung über ein nationales Förderprogramm finanziert. Um Ihnen das Arbeiten zu erleichtern, wurde der suissetec Gebäudetechnikrechner erweitert. Neu können Sie direkt aus dem Gebäudetechnikrechner die Checkliste für die Impulsberatung ausfüllen, ergänzen und anschliessend beim Förderportal einreichen. Weitere Details zum Gebäudetechnikrechner finden Sie hier.