Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Massnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsschäden zu treffen. Deshalb müssen Gefährdungen und Belastungen im ganzen Betrieb ermittelt werden. Die Gefährdungsermittlung ist die Grundlage für die Massnahmenplanung.
Gefährdungsermittlung mit Checklisten
Die systematische Gefährdungsermittlung mit Checklisten wird grundsätzlich alle 3 Jahre wiederholt. Es empfiehlt sich, die verschiedenen Checklisten zeitlich versetzt abzuarbeiten. Bei grösseren Veränderungen im Betrieb (Umbau/Neubau; Einsatz von neuen Stoffen, Arbeitsmitteln, Verfahren…) sollen die betroffenen Bereiche zeitnah überprüft werden.