Abgabe von Gefahrstoffen

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Für die Abgabe von gefährlichen Stoffen gelten umfassende Regelungen. So wird beispielsweise zwischen privaten Endverbrauchern und gewerblichen Verbrauchern unterschieden.

Ziel bei der Abgaberegelung ist der Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt. Privatpersonen kennen sich in der Regel nicht mit den Gefahren, die von gefährlichen Stoffen ausgehen, aus und wissen auch nicht, wie sie sich schützen müssen. Deshalb ist die Abgabe bestimmter Stoffe an Privatpersonen grundsätzlich verboten.