Übersicht
Für die Beförderung von gefährlichen Stoffen auf öffentlichen Strassen sind umfangreiche Regelungen hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung einzuhalten. Zweck der zahlreichen Vorschriften ist die Vermeidung von Unfällen beim Transport gefährlicher Stoffe, die beim Transport als gefährliche Güter bezeichnet werden.
Bis auf wenige Ausnahmen ist für den Gefahrguttransport eine gefahrgutbeauftragte Person notwendig. Mit der Gefahrgut-Checkliste kann geprüft werden, ob ein Betrieb von den Ausnahmen (Handwerkerregelung, 1000-Punkteregel) profitieren kann.