Lagerung gefährlicher Stoffe

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Als Lagerung gilt das Aufbewahren von gefährlichen Stoffen für die Verwendung im eigenen Betrieb. Die Aufbewahrungsdauer in einem Lager beträgt in der Regel mehr als 8 Stunden. Das kurzzeitige Bereitstellen für den Abtransport resp. die Abgabe an Dritte oder ein kurzzeitiges Abstellen nach einer Anlieferung gilt nicht als Lagerung. Aber auch in diesen Fällen sind angemessene Sicherheitsmassnahmen zu treffen.

Wer Lager und Umschlagsplätze für gefährliche Stoffe betreibt, ist dafür verantwortlich, dass notwendige Massnahmen gemäss dem Stand der Technik getroffen werden. Lager für gefährliche Stoffe sind so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass die Risiken für Personen, Umwelt und Sachwerte minimiert werden.

Es gibt eine Vielzahl an sich überlappenden Vorschriften mit lagerrelevanten Inhalten, die sich über die Bereiche Gewässerschutz, Brandschutz, Chemikalienrecht, Arbeitnehmerschutz erstrecken. Daher ist es unerlässlich, ein Lagerkonzept für den Betrieb zu erstellen.

Es ist von Vorteil, wenn mindestens eine Person aus dem Betrieb die Schulung zum Thema «Chemikalien in der Gebäudetechnik» absolviert.