Die Berücksichtigung von ergonomischen, arbeitshygienischen und arbeitspsychologischen Anforderungen ist Voraussetzung für eine zweckmässige Arbeitsgestaltung. Insbesondere sind krankheitsverursachende Faktoren systematisch zu erfassen und wo nötig Massnahmen zu treffen.
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wird im Arbeitsgesetz in Artikel 6 geregelt. Die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz konkretisiert diese Anforderungen:
«Der Arbeitgeber muss alle Massnahmen treffen, die nötig sind, um den Gesundheitsschutz zu wahren und zu verbessern und die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten».
Prävention
Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gemeinsam von diesen gesetzlichen Anforderungen. Gute Arbeitsbedingungen erhalten die Gesundheit und fördern die Motivation und Produktivität.