Jugendarbeitsschutz

Die Jugendarbeitsschutzverordnung regelt den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der physischen und psychischen Entwicklung von Personen bei der Arbeit bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Jugendliche haben wenig Erfahrung, ihr Bewusstsein für Gefahren ist noch nicht vollständig ausgebildet und sie sind noch nicht gleich leistungsfähig wie Erwachsene.

Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind aber im Rahmen oder nach Abschluss der beruflichen Grundbildung möglich. Anhand des Bildungsplans werden die Ausnahmen vom Verbot für gefährliche Arbeiten in der jeweiligen Bildungsverordnung vom SBFI erlassen.