Fragen und Antworten zur Kautionsversicherung
Die Kautionspflicht ist ein Instrument, welches das Gewerbe vor Verstössen gegen das Arbeitsrecht, z.B. Lohndumping schützt. Gemäss Bundesratsbeschluss müssen seit diesem Jahr sämtliche in- und ausländische Firmen, die in der Schweiz Arbeiten ausführen, bei der regionalen Paritätischen Kommission eine Kaution von bis zu 10 000 Franken hinterlegen.
Die Kautionsversicherung garantiert, dass Forderungen der Paritätischen Kommissionen bezahlt werden. Insbesondere geht es um Kosten und Bussen, die durch Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) entstanden sind.
Die Deutschschweizer Kantone setzen das Gesetz bereits um, die übrigen Kantone, in denen der GAV gilt, werden in absehbarer Zeit folgen. Wenn Sie in den Kantonen Genf, Waadt oder Wallis Ihren Geschäftssitz haben, sind Sie nicht dem GAV unterstellt, aber als suissetec Mitglied dennoch versichert. Dies, damit Sie Versicherungsschutz geniessen, falls Sie in einem Kanton, in dem der GAV zur Anwendung kommt, Arbeiten ausführen.
Nein. Auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft muss die Kaution nur einmal geleistet werden. Mit der suissetec Versicherungslösung haben Sie somit alles, was Sie benötigen.
Bei einem kumulierten Auftragsvolumen von mehr als 20 000 Franken pro Kalenderjahr ist diese Summe gesetzlich vorgeschrieben.
Nein. Als suissetec Mitglied mit ausführendem Unternehmen sind Sie über Ihre Verbands-Mitgliedschaft automatisch versichert. Sie brauchen nichts zu unterschreiben und keine Formulare auszufüllen.
Für suissetec Mitglieder ist die Kautionsversicherung eine Verbandsdienstleistung. Die Kosten werden über den Mitgliederbeitrag erhoben.
suissetec hat für die Mitglieder mit AXA Versicherungen den Vertrag über die Kautionsversicherung abgeschlossen. Um für Sie den administrativen Aufwand so gering wie möglich zu halten, verwaltet AXA die Originalpolicen.
Nein, die Kautionsversicherung betrifft nur ausführende Mitgliedsunternehmen.
Grundsätzlich bestehen drei Möglichkeiten, um die Kaution zu hinterlegen. 1) Per Bareinzahlung bei der zuständigen Paritätischen Kommission (PK). 2) Mit einer unwiderruflicher Bankgarantie, die bei der PK hinterlegt wird. 3) Mittels Versicherungslösung eines Anbieters.
Mit dem Verbandsaustritt erlischt auch die Kautionsversicherung. In der Folge muss sich der betroffene Betrieb selbst um die Erbringung der Kautionspflicht kümmern.
Weitere Details und Hintergrundinformationen zur Kautionspflicht finden Sie unter www.zkvs.ch oder www.plk-gebaeudetechnik.ch. Individuelle Fragen beantwortet gerne der Mitglieder- und Rechtsdienst von suissetec.