Anschlussbewilligung für sachlich begrenzte Installationen im Elektrobereich (Art. NIV 15)

Ziel der Weiterbildung

  • Die unverzichtbare Bewilligung für sachlich begrenzte Installationen im Niederspannungsbereich für Sanitär-, Heizungs- und Kältemonteure sowie Lüftungsanlagenbauer und Spengler.
  • Die Kursteilnehmenden erhalten das notwendige Wissen, elektrische Niederspannungserzeugnisse (Einphasengeräte 230 V und Drehstromgeräte 3 x 400 V) unfallfrei und fachgerecht zu ersetzen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat erhalten die Teilnehmenden die Bewilligung für sachlich begrenzte Installationsarbeiten (Anschlussbewilligung Art. NIV 15) im Niederspannungsbereich. Gültigkeit in der ganzen Schweiz.

Kursinhalt

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Prüfen und Messen nach NIN und Geräteprüfungsnorm
  • Sicherer Umgang mit Elektrizität
  • Gesetze, Verordnungen und Installationsnormen
  • Materialkunde
  • Anschlusstechnik
  • Gefahren des elektrischen Stroms

Zielgruppe

Sanitär-, Heizungs- und Kältemonteure sowie Lüftungsanlagenbauer und Spengler , welche mindestens 18 Jahre alt sind.

 

Kursdauer 8 Tage
Kursdaten

17. - 19.03.2025
25./26.03.2025
01./02.04.2025
08.04.2025
(Repetitionstag)

Prüfung NIV 15

Die Prüfung muss separat via Anmeldeformular ESTI angemeldet werden.

Preise für suissetec-Mitglieder: CHF 2600
für Nichtmitglieder: CHF 3'120
PLK-Vergünstigung: CHF 800 (für GAV-Gebäudetechnik-unterstellte Mitarbeiter)
Allfällige Messgeräte für Arbeiten nach der Prüfung belaufen sich auf ca. CHF 1500

Die Prüfungs- und Bewilligungsgebühren (CHF 1230.-- und CHF 350) werden direkt durch das eidg. Starkstrominspektorat in Rechnung gestellt.
Anmeldeschluss
17.02.2025

 

Zulassung zur Prüfung

Die Teilnehmenden müssen ein Zertifikat vorweisen können, dass sie mind. 12 Lektionen Messungen gem. NIN-Kapitel 6 besucht und bestanden haben. Dieses darf höchstens 3 Jahre alt sein. Die Teilnehmenden müssen mind. 18 Jahre alt sein. Über die Zulassung der Kursteilnehmer zur Prüfung NIV 15 entscheidet das eidg. Starkstrominspektorat (ESTI). Die Prüfungsplätze sind begrenzt, wir empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.

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