Installationsarbeiten an besonderen Anlagen Art. 14 NIV / Bewilligung für Installationsarbeiten an Photovoltaikanlagen
Ziel der Weiterbildung
Bei Photovoltaikanlagen (PVA) fallen die Installationsarbeiten ab den Anlageschalter der Photovoltaik-Anlagen unter die Bewilligungspflicht nach NIV. Die eingeschränkte Installationsbewilligung nach Art. 14 der NIV erlaubt Installationsarbeiten ab dem Anlageschalter der PVA bis zu den Panels. Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der NIV geregelt sind, kann die Bewilligung mit einer beim ESTI erfolgreich abgelegten Prüfung erlangt werden.
Die Teilnehmenden kennen die Grundlagen der Elektrotechnik sowie die Eigenheiten und Gefahren der Elektrizität, können die Anlage erstellen, prüfen und eine Schlusskontrolle durchführen. Sie kennen die Anforderungen der Prüfung und sind in der Lage, diese zu bestehen.
Kursinhalt
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Prüfen und Messen nach NIN und Geräteprüfungsnorm
- Sicherer Umgang mit Elektrizität
- Gesetze, Verordnungen und Installationsnormen
- Materialkunde
- Anschlusstechnik
- Gefahren des elektrischen Stroms
- Grundlagen der Photovoltaik
- Schlusskontrolle und Protokollierung
Zielgruppe
Sanitär-, Heizungs- und Kältemonteure sowie Lüftungsanlagenbauer und Spengler mit eidg. Fähigkeitszeugnis oder Gesellenbrief, angehende PV-Spezialisten, Anlagebauer, Unterhalts- und Servicetechniker von PV-Anlagen, Solarteure und Projektleiter Solarmontage
Kursdauer | 9 Tage |
Kursdaten |
02. - 04.06.2025 |
Prüfung |
die Prüfung muss separat direkt beim ESTI angemeldet werden https://bewilligungen.esti.ch/de/login |
Preise | Kurskosten für suissetec-Mitglieder: CHF 3100 Kurskosten für Nichtmitglieder: CHF 3'620 Prüfungsgebühren: CHF 365 PLK-Vergünstigung: CHF 800 (für GAV-Gebäudetechnik-unterstellte Mitarbeiter) Die Bewilligungsgebühr (CHF 350) wird direkt durch das Starkstrominspektorat in Rechnung gestellt. Allfällige Messgeräte für Arbeiten an PV-Anlagen belaufen sich auf ca. CHF 2000. |
Anmeldeschluss | 02.05.2025 |
Zulassung zur Prüfung
Interessenten sind gebeten, die Zulassung zur Prüfung NIV 14 vor Kursanmeldung beim eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) abzuklären (Tel. +41 58 595 18 18). Voraussetzung für die Prüfungszulassung gemäss NIV 14 sind drei Jahre praktische Tätigkeit an solchen Installationen unter Anleitung eines Bewilligungsträgers, ausgenommen sind Solarteure und Projektleiter Solarmontage.