Grundausbildung Anschlagmittel
Gemäss der Kranverordnung (KranV Art. 6) müssen Personen, die Lasten anschlagen, zu dieser Arbeit angeleitet werden. „Anleiten“ kann in diesem Sinne als Instruktion verstanden werden. Grundsätzlich muss an dieser Stelle festgehalten werden, dass jeweils der Kranführer die volle Verantwortung für die am Kranhaken befestigte Last trägt.