Bei der Mitwirkung geht es für den Betrieb vor allem darum, das Wissen der Mitarbeitenden optimal zu nutzen und die Betroffenen zu Beteiligten zu machen. Gemeinsam getroffene Entscheidungen werden besser akzeptiert.
Ziel ist, den betrieblichen Dialog zu fördern und damit zu einer guten Zusammenarbeit zwischen den Arbeitgebern und den Mitarbeitenden beizutragen. Gut informierte Arbeitsnehmende identifizieren sich stärker mit dem Betrieb, was sich auch in der Motivation und Produktivität niederschlägt.
Rechte
Den Arbeitsnehmenden stehen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes ein Mitspracherecht zu. Dieses umfasst den Anspruch auf frühzeitige Information und das Recht, Vorschläge zu unterbreiten.