Die Bauarbeitenverordnung wurde umfassend überarbeitet und tritt ab 1. Januar 2022 in der neuen Form in Kraft. Die Verordnung legt Massnahmen fest, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei Bauarbeiten getroffen werden müssen. Dies betrifft die Erstellung, die Instandstellung, die Änderung, den Unterhalt, die Kontrolle, den Rückbau und der Abbruch von Bauwerken, einschliesslich der vorbereitenden und abschliessenden Arbeiten.
Die wichtigsten Änderungen für die Gebäudetechnik sind:
- Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21).
- An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41).
- Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit schriftlich zu dokumentieren (Art. 4).