Änderung bei der Inverkehrbringung von Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln
Ab 1.1.2025 dürfen gemäss der Chemikalien-Risiko-Reduktionsverordnung (ChemRRV) keine Mono-Split Anlagen mit einem Kältemittelinhalt von weniger als drei Kilogramm und einem GWP von ≥ 750 in Verkehr gebracht werden. Diese Änderungen wurden bereits in den vergangenen Jahren beschlossen und bilden den ersten Schritt zum Ausstieg aus der Nutzung von synthetischen Kältemitteln.
Bis heute dürfen Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln regulär in Verkehr gebracht werden. Was bedeutet das? Die Lagerung, Auslieferung und der Verkauf von Wärmepumpen mit synthetischen Kältemitteln sind bis heute erlaubt. Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung dürfen Installateure solche Wärmepumpen, welche unter das Verbot fallen, ab 1.1.2025 weder an Lager halten noch zukünftig an Endkunden verkaufen oder ausliefern. Bereits installierte oder bis Ende 2024 verkaufte und ausgelieferte Wärmepumpen können über den gesamten Lebenszyklus betrieben, serviciert und bei Bedarf repariert werden.
Weitere Informationen und Details zur Anpassung der Rechtslegung finden Sie im FAQ-Dokument der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz.
Leiter Fachbereich Heizung | Zentrale Kommission Planer