Anschlagen von Lasten an Kranen

Das Anschlagen von Lasten an Kranen gilt als Arbeit mit besonderen Gefahren. Arbeitgeber dürfen solche Arbeiten nur Mitarbeitenden übertragen, die dafür ausgebildet sind. Dies gilt auch für temporäre Mitarbeitende.

Was sind Krane?

Krane sind Hebegeräte, die folgende Merkmale aufweisen (Kranverordnung Art. 2):

  • Die Tragfähigkeit am Kranhaken beträgt mindestens 1000kg oder das Lastmoment mindestens 40000 Nm.
  • Das Gerät verfügt über ein motorisch angetriebenes Hubwerk.
  • Der Kranhaken kann horizontal in mindestens einer Achse frei verfahren werden.

Krane werden in 3 Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie A: Fahrzeugkrane
  • Kategorie B: Turmdrehkrane
  • Kategorie C: Industriekrane / übrige Krane


Dauer und Durchführung der Ausbildung

Erfahrungsgemäss dauert die Ausbildung für das Anschlagen von Lasten je nach Anforderungen und Erfahrungen einen halben bis einen ganzen Tag. Die Ausbildung muss dokumentiert sein.

Die Ausbildung muss mit einer Instruktion am Arbeitsplatz ergänzt werden. Dies umfasst die für den Beruf typischen Lasten, wie zum Beispiel lange und dünne Blechprofile, Wärmedämm-Bunde, vorgefertigte Sanitär-Elemente oder Geräte mit hohem und schwer einschätzbarem Schwerpunkt.

Die ganze Ausbildung kann auch betriebsintern organisiert werden. Dazu wird ein Fachspezialist benötigt (z.B. Ausbildungszentrum oder Kranführer Kat. A/B mit Erfahrung in der Mitarbeitendenausbildung).

Anmerkung:

  • Wer einen Kranführerausweis für die Kategorien A oder B besitzt, ist für das Anschlagen von Lasten ausgebildet.
  • Wer die Ausbildung für das Bedienen von Industriekranen (Kategorie C) absolviert hat, ist für das Anschlagen von Lasten ausgebildet.
  • Chauffeure können die Ausbildung im Rahmen der CZV-Weiterbildung absolvieren.
  • Die Suva wird das Einhalten der Ausbildungspflicht ab 1. April 2023 überprüfen.