Asbestgefahr besteht weiterhin

Quelle Text und Bild: Suva

Trotz Verbot bedroht Asbest nach wie vor die Gesundheit von Arbeitnehmenden. Bis 1990 wurde Asbest in die Schweiz importiert und verbaut. Der gefährliche Werkstoff ist deshalb immer noch anzutreffen, auch in vielen Heizungs- und Lüftungsanlagen.
Solange Asbest in Baumaterialen fest gebunden ist, stellt er keine Gefahr dar. Wer jedoch bei Umbau-, Unterhalts- und Renovationsarbeiten Asbestfasern freisetzt und einatmet, gefährdet seine Gesundheit in hohem Masse. Um sich und andere zu schützen, müssen Sie wissen, wo Asbest vorkommen kann und richtig handeln.

Sicherer Umgang mit Asbest

suissetec bietet neu einen Kurs zu diesem Thema an. Die eintägige Schulung „Sicherer Umgang mit Asbest“ befähigt die Teilnehmenden, Asbest zu erkennen und die nötigen Massnahmen zu treffen. Dazu gehören auch das korrekte Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung und die Entnahme von Proben.

Kurs „Sicherer Umgang mit Asbest“: Termine und Kursanmeldung

Wo kann Asbest vorkommen?

Grundsätzlich gilt: In allen Gebäuden, die vor 1990 erstellt wurden, kann Asbest verbaut sein. Unter anderem enthalten folgende Baumaterialien und Bauteile typischerweise Asbest:

Fliesenkleber, Boden-, Wand- und Deckenbeläge
Dächer, Fassaden und Fenster
Isolationen, Heizungen und Rohrleitungen

Pflichten des Arbeitgebers bei Sanierungsarbeiten

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen (OR Art. 328 und Art. 82 des Unfallversicherungsgesetzes UVG). Er muss die nötigen Schutzmassnahmen treffen, seine Leute umfassend instruieren und sicherstellen, dass die Massnahmen korrekt angewendet werden. Allgemeine Schutzmassnahmen in Bezug auf Asbest findet man in der EKAS-Richtlinie 6503.

Informationen

Suva

Rechtliche Grundlagen

OR, Art. 328
UVG, Art. 82
EKAS 6503