Handhabung des Vaterschaftsurlaubes ab 1. Januar 2021
Auslegung und Praxis der PLK der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche (GT) zum Vaterschaftsurlaub
Im aktuellen GAV GT bilden der Tag der Geburt sowie drei Tage zusätzlicher Vaterschaftsurlaub einen Anspruch des Arbeitnehmers auf vier zu 100 % bezahlte freie Tage. Per 1. Januar 2021 tritt der gesetzliche Vaterschaftsurlaub von 10 Tagen in Kraft, welcher mit einer Lohnfortzahlung von 80 % verbunden ist.
Unter Berücksichtigung der vorausschauend geführten letzten GAV-Verhandlungen legt die PLK der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche gültig ab 1. Januar 2021 folgende Praxis fest:
Sämtliche dem GAV GT unterstellten Arbeitnehmer haben Anspruch auf 10 Tage Vaterschaftsurlaub, welcher mit einer Lohnfortzahlung von 100 % entschädigt wird. Die Arbeitgeber behalten die entsprechende EO-Entschädigung. Damit ist der gesamte Anspruch auf freie Tage im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes abgegolten und insbesondere der Tag der Geburt sowie die drei Tage zusätzlichen Vaterschaftsurlaubs fallen nicht zusätzlich an.
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