BAFU legt neuen Stand der Technik für Kälteanlagen und Wärmepumpen fest

Ab 2027 gelten neue Vorgaben für Kälteanlagen und Wärmepumpen – das BAFU schafft mit dem erstmals definierten «Stand der Technik» mehr Klarheit für die Branche.

Der Bundesrat hat die Vorschriften für stationäre Kälteanlagen und Wärmepumpen mit langlebigen, in der Luft stabilen Kältemitteln weiter verschärft. Die neuen Regeln orientieren sich an den aktuellen EU-Vorgaben und treten am 1. Januar 2027 in Kraft. Gleichzeitig hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) festgelegt, in welchen Bereichen heute bereits umweltfreundlichere Alternativen verfügbar sind – und wo solche Alternativen noch fehlen.

Für die Gebäudetechnikbranche bringt dies mehr Klarheit bei der Planung und beim Inverkehrbringen (Verkauf und Einsatz) von Kälteanlagen und Wärmepumpen. Wo geeignete Alternativen vorhanden sind, werden die bisherigen Kältemittel künftig stärker eingeschränkt. Damit die Umstellung nicht von heute auf morgen erfolgen muss, gelten Übergangsfristen.

Was bedeutet das konkret?
Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) sieht vor, dass Anlagen mit bestimmten Kältemitteln nur noch so lange in Verkehr gebracht werden dürfen, bis technisch gleichwertige Alternativen verfügbar sind. Nach deren Anerkennung gelten Übergangsfristen von sechs Monaten für die Einfuhr und 12 Monaten für die Abgabe an Dritte.

Der neu veröffentlichte Stand der Technik zeigt auf, in welchen Bereichen derzeit noch kein gleichwertiger Ersatz vorhanden ist. Dazu gehören unter anderem bestimmte innenaufgestellte Wärmepumpen sowie ausgewählte Anlagen für die Gebäude- und Prozesskühlung. Wichtig ist: Die Auflistung ist nicht abschliessend. In begründeten Fällen können weiterhin Ausnahmen gelten, wenn Sicherheitsanforderungen mit den aktuell verfügbaren technischen Lösungen nicht eingehalten werden können. Für die Beurteilung solcher Fälle stehen Empfehlungen von suissetec und dem SVK zur Verfügung.

Das BAFU wird den Stand der Technik voraussichtlich Ende 2027 überprüfen und bei Bedarf aktualisieren. Anschliessend sind regelmässige (jährliche) Überprüfungen vorgesehen.

Mehr Infos (Bundesamt für Umwelt)
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