Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022
Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für die Gebäudetechnik sind:
- Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21).
- An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41).
- Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit schriftlich zu dokumentieren (Art. 4)
Die Gebäudetechnik-Branchenlösung hat Hilfsmittel erstellt, damit die aktuellen Regeln zu Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten problemlos umgesetzt werden können.
Lohnanpassungen Gebäudetechnikbranche ab 1. Januar 2024
Kontakt
Christian Mahrer
Leiter Arbeitssicherheit
Leiter Arbeitssicherheit