Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022

Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen für die Gebäudetechnik sind:

  • Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21).
  • An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41).
  • Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit schriftlich zu dokumentieren (Art. 4)


Die Gebäudetechnik-Branchenlösung hat Hilfsmittel erstellt, damit die aktuellen Regeln zu Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten problemlos umgesetzt werden können.