Bauarbeitenverordnung (BauAV) 2022
Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für die Gebäudetechnik sind:
- Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21).
- An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41).
- Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit schriftlich zu dokumentieren (Art. 4)
Die Gebäudetechnik-Branchenlösung hat Hilfsmittel erstellt, damit die aktuellen Regeln zu Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten problemlos umgesetzt werden können.
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Kontakt
Christian Mahrer
Leiter Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Leiter Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz