Bundesrat beschliesst Einführung der subjektorientierten Finanzierung
Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, werden vom Bund ab 1. Januar 2018 direkt finanziell unterstützt. Die Beiträge zugunsten der höheren Berufsbildung werden zudem markant erhöht. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die dafür notwendige Änderung der Berufsbildungsverordnung und die entsprechende Inkraftsetzung beschlossen, wie es in einer entsprechenden Mitteilung heisst.
Wie hoch fällt die finanzielle Unterstützung aus? Das SBFI schreibt dazu:
Den Absolvierenden werden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Die Obergrenze liegt bei einer Berufsprüfung bei CHF 9‘500 (Kursgebühren: CHF 19‘000), bei einer höheren Fachprüfung bei 10‘500 (Kursgebühren: CHF 21‘000). Werden für die Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung mehrere vorbereitende Kurse besucht, können die anrechenbaren Kursgebühren bis zur Obergrenze kumuliert werden.
Als anrechenbar gilt derjenige Teil des Kurses, der unmittelbar der Vorbereitung auf die eidgenössische Prüfung dient (inkl. vom Kursanbieter bereitgestellten Lehrmitteln). Auf Gebühren für Verpflegung, Anreise, Übernachtungen, Diplomfeier sowie Kosten, die nicht direkt mit dem Inhalt der Prüfung zusammenhängen, besteht kein Subventionsanspruch. Bei modularen Prüfungen sind Gebühren für Modulprüfungen anrechenbar, sofern sie im Kurspreis inbegriffen sind.