Bundesrat soll an 8-Tage-Regel und Kautionspflicht festhalten
Gestern hat der Bundesrat die noch offenen Punkte im Bereich der Personenfreizügigkeit diskutiert. Er bestätigte diesbezüglich die «bestehenden roten Linien», wie es in einer Mitteilung heisst. Dies nimmt suissetec vor allem in Bezug auf die 8-Tage-Rgel und die Kautionspflicht mit Wohlwollen zur Kenntnis.
suissetec ist der Ansicht, dass mit der bestehenden „8-Tage-Regel“ und der für die suissetec-Branchen geltenden Kautionspflicht im Entsendegesetz bewährte Instrumente zur Bekämpfung von Missbrauch zur Verfügung stehen. Diese dürfen nicht durch weniger wirksamen Massnahmen ersetzt werden, deren Wirkung fragwürdig ist.
In EU-Ländern gelten teilweise weitergehende Bestimmungen, von denen auch die Betriebe der suissetec-Branchen betroffen sind. So wird zum Beispiel für die Tätigkeit in Belgien ein „Baustellenbadge“ für alle Arbeitenden gefordert. Ohne dieses ist eine Arbeit in Belgien nicht möglich. Die Herstellung des Badge, von der Anforderung bis zur Auslieferung, dauert im Schnitt 10 Tage – also zwei Tage mehr als die Voranmeldefrist für EU-Betriebe in der Schweiz.
Deutschland fordert von Betrieben der Baubranchen, dass sie sich bei der „Sonderkasse“ in Wiesbaden registrieren und die Ferienansprüche der entsendeten Arbeitgeber in Form von Kautionen hinterlegen – auch hier ein System das administrativ mehr Aufwand erfordert als die Schweizer Kautionslösung.
suissetec ist nicht bekannt, dass Belgien oder Deutschland von ihren weit restriktiveren Massnahmen absehen würden, falls die Schweiz in ihrem Entsendegesetz die 8-Tage-Regel oder die Kautionspflicht abschaffen würde.