Den Ausbildnern wird der Weg geebnet

Den Ausbildnern wird der Weg geebnet

Anlässlich der Frühjahrs-Delegiertenversammlung ist unter anderem die Änderungen in der Bildungsverordnung am Artikel 10 für Heizungsinstallateur/-in EFZ, Sanitärinstallateur/-in EFZ sowie Spengler/-in EFZ angenommen worden.

Dadurch können Berufsbildner ohne Berufsprüfung künftig Lernende ausbilden, wenn sie den entsprechenden EFZ-Abschluss haben und drei zusätzliche Jahre Berufserfahrung aufweisen können, wie es bereits bei über 96 Prozent aller Berufe in der Schweiz möglich ist. Die Änderungen am Artikel 10 treten am 1. Oktober 2024 in Kraft und gelten für die Lehrverträge auf Sommer 2025. Für Fragen zu möglichen Bewilligung von Lehrverträgen vor diesem Datum sind die Mittelschul- und Berufsbildungsämter der Kantone zuständig.

Die Details zu diesem Entscheid werden nun ausgearbeitet und die entsprechenden Dokumente werden per 1. Oktober 2024 auf suissetec.ch aufgeschaltet sein.

suissetec ist mit den Sektionen bemüht, die Qualität in der Bildung hochzuhalten. Wir beabsichtigen, auf 2025 unser Kursprogramm mit pädagogischen Inhalten zu erweitern, so dass Berufsbildner und Praxisbildner sich regelmässig weiterbilden können.

Die ersten Kurse für Berufsbildner finden ab September im suissetec Campus in Lostorf statt. Hier geht es zu weiteren Infos und Kursdaten.