Faire Chancen bei der Lehrstellenbesetzung

Offene Lehrstellen sollen frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden. Zudem sollen die kantonalen Berufsbildungsämter die Lehrverträge frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigen. Auf diese Grundsätze zur Berufswahl und Rekrutierung von Lernenden haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung – Kantone, Organisationen der Arbeitswelt und Bund – 2021 geeinigt. Das Commitment bewährt sich. Alle Akteure der Berufsbildung sind aufgerufen, im Interesse einer sorgfältigen und zeitlich gut abgestimmten Berufswahl und Rekrutierung, dieses Commitment weiter mitzutragen. Dadurch wird die Verbindlichkeit des Commitments weiter erhöht. Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen, Betriebe und Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsauflösungen entgegen.

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