Fall EKS: Erster Erfolg für suissetec

Nun ist es amtlich bestätigt, was suissetec schon lange moniert hatte: Mitarbeitende der Elektrizitätswerke des Kantons Schaffhausen (EKS AG) sind vom Bundesamt für Energie wegen missbräuchlicher Verwendung von Adressen verurteilt worden. Ein weiterer brisanter Fall, die Strafanzeige wegen vorschriftswidriger Installation und Sicherheitsmängeln bei Dutzenden von Photovoltaik-Anlagen, ist noch hängig.

Am 16. August 2017 hat suissetec Anzeige beim Bundesamt für Energie (BFE) wegen Verstoss der EKS AG gegen Art. 10 StromVG (Pflicht zur Trennung von Monopol- / Nicht-Monopolbereich) gemacht. Ein Geschäftsleitungsmitglied sowie eine Kaderangehörige der EKS AG sind nun dafür sanktioniert worden. Das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) wiederum hat am 5. Februar 2018 Strafanzeige wegen nicht sachgerechter Installation von 85 Solaranlagen gegen die EKS AG bzw. ihre Subunternehmerin eingereicht. Dieses Urteil ist noch hängig.

Unlauterer Wettbewerb wird bestraft
Wie schon im Fall Repower hat mit der EKS AG ein weiterer staatsnaher Betrieb gegen geltendes Recht verstossen und Adressmaterial aus dem Monopolbereich missbräuchlich verwendet, diesmal für Werbezwecke für Solaranlagen. suissetec nimmt die Verurteilung der beiden EKS-Mitarbeitenden mit Genugtuung zur Kenntnis. Der Gebäudetechnikverband ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass nicht nur Angestellte, sondern die gesamte Geschäftsleitung inklusive Verwaltungsratspräsident für dieses Vergehen die Verantwortung tragen.

Staatsnahe EKS auf Abwegen
Das Urteil bestätigt indirekt auch, dass das von der EKS AG in Auftrag gegebene Gutachten (Publikationsexemplar vom 13. September 2018) ein reines Gefälligkeitsgutachten war, das die Öffentlichkeit zudem unnötigerweise zehntausende von Franken gekostet hat. Der von der EKS AG erhobene Vorwurf, suissetec betreibe bloss verbandspolitisches Störmanöver, ist also hanebüchen, wie das BFE-Urteil nun zeigt.

Hängig ist noch die Strafanzeige des ESTI gegen die EKS AG. Zur Erinnerung: Der Schaffhauser Staatsbetrieb sowie die von ihr beauftragte Subunternehmerin haben gegen die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) bei der Installation von 85 Solaranlagen verstossen. Das Urteil wird mit Spannung erwartet.

Signalcharakter weit über Schaffhausen hinaus
Das vorliegende BFE-Urteil ist nicht nur wegweisend für Schaffhausen, sondern hat hoffentlich Signalcharakter für die gesamte Schweiz: Für faire Wettbewerbsbedingungen braucht es gleich lange Spiesse für alle Beteiligten. Gesetzeswidriges Verhalten wird nicht länger geduldet, Gesetze müssen eingehalten werden! Dafür setzt sich suissetec auch in Bundesbern ein, die Politiker sind in der Pflicht.

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Christian Brogli
Christian Brogli
Leiter Marketing und Kommunikation

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