Information zur Lohnanpassung 2026

Gemäss Art. 41.1 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Gebäudetechnik wird jeweils im September – gestützt auf den August-Index des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) – über die Anpassung der Löhne für das Folgejahr entschieden. Die darin festgelegte automatische Anpassungstabelle sieht vor, dass bei einer Teuerung zwischen 0.0 % und 0.499 % keine Lohnanpassung erfolgt.

Da der LIK per Ende August 2025 lediglich 0.2 % betrug, werden für das Jahr 2026 keine Lohnanpassungen vorgenommen. Die Mindestlöhne bleiben unverändert im Jahr 2026.

Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.