Information zur Lohnanpassung 2026
Gemäss Art. 41.1 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Gebäudetechnik wird jeweils im September – gestützt auf den August-Index des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) – über die Anpassung der Löhne für das Folgejahr entschieden. Die darin festgelegte automatische Anpassungstabelle sieht vor, dass bei einer Teuerung zwischen 0.0 % und 0.499 % keine Lohnanpassung erfolgt.
Da der LIK per Ende August 2025 lediglich 0.2 % betrug, werden für das Jahr 2026 keine Lohnanpassungen vorgenommen. Die Mindestlöhne bleiben unverändert im Jahr 2026.
Wir danken Ihnen für Ihre Kenntnisnahme und stehen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.


Leiter Recht | Stv. Direktor
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