Information zur Lohnanpassung 2027
Gemäss Art. 41.1 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) Gebäudetechnik wird jeweils im September – gestützt auf den August-Index des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) – über die Anpassung der Löhne für das Folgejahr entschieden.
Da der LIK per Ende August 2026 0.8 % betrug, wird für das Jahr 2027 eine Lohnanpassung von generell CHF 50.00 vorgenommen. Die Mindestlöhne aller Kategorien erhöhen sich um CHF 100.00 per 1. Januar 2027.
Entsprechend:
- Die am 31.12.2026 effektiven monatliche Löhne aller dem GAV Gebäudetechnik unterstellten Angestellten sind um CHF 50.00 monatlich per 1.1.2027 zu erhöhen.
- Die per 1.1.2027 angepassten effektiven Löhne müssen in jedem Fall mindestens den neu geltenden Mindestlöhnen 2027 entsprechen.
Bei Fragen steht Ihnen die Paritätische Landeskommission (PLK) in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche zur Verfügung.
Information zur Lohnanpassung 2027
Kontakt
Michael Birkner, RA
Leiter Recht | Stv. Direktor
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