Ja zum Klimagesetz

Das Klimagesetz heisst mit vollem Namen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG). Es wurde am 30. September 2022 als indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative mit 38:4 Stimmen im Stände- und 139:51 Stimmen im Nationalrat vom Parlament beschlossen. Weil die SVP das Referendum ergriffen hat, kommt es am 18. Juni 2023 zu einer Volksabstimmung. Im gesetzgeberischen Prozess wurden alle Punkte, die beim CO2-Gesetz zur Ablehnung geführt hatten, entfernt.

Was bedeutet das Gesetz für die Gebäudetechniker?

  • Keine neuen Abgaben oder Steuern
  • Keine neuen Verbote und Vorschriften
  • Verbindliche Zielwerte für das Netto-Null Ziel, sowie vollständige unternehmerische Freiheit in der Art und Weise diese zu erreichen
  • Anreize in Form von Unterstützungsbeiträgen für Heizungsersatz (200 Mio./Jahr)
  • Endlich die stets verlangten stabilen Rahmenbedingungen für Unternehmen
  • Förderung neuer Technologien – auch im Gebäudebereich
  • Unternehmen oder Branchen, die bis 2029 Fahrpläne zur Erreichung des Netto-Null-Zieles ausarbeiten, werden vom Bund fachlich unterstützt.


Aus Sicht der Wirtschaft gibt es daher kaum ein Argument gegen das Gesetz. Es bringt

  • Mehr Sicherheit – wohin die Reise geht (Rahmenbedingungen) und bei der Energieversorgung (weil wir das Heft selber in die Hand nehmen)
  • Mehr Energie – durch den Zubau lokaler erneuerbarer Energie und Speichersystemen
  • Mehr Schweiz – durch die zunehmende Unabhängigkeit von unzuverlässigen Lieferanten fossiler Energie (Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Schweiz etc.)


Es ist daher auch nicht weiter verwunderlich, dass fast alle Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Parteien die JA-Parole gefasst haben. Legen auch Sie ein JA in die Urne, denn Wir, die Gebäudetechniker sind die Macher der Energiewende.

Factsheet zum Klimagesetz
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