Lohnrunde 2023
Die Sozialpartner der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche haben folgende Lohnerhöhungen per 1. Januar 2023 beschlossen:
1. Sämtliche dem GAV angeschlossenen Unternehmen gewähren sämtlichen GAV unterstellten Arbeitnehmenden mit Stichtag 1. Januar 2023 eine generelle Lohnerhöhung von CHF 100 pro Monat. Im Weiteren sind 1 % der AHV-Lohnsumme der dem GAV Gebäudetechnik unterstellten Arbeitnehmenden des Jahres 2022 (Stichtag 31. Dezember 2022) für individuelle Lohnanpassungen ab dem 1. Januar 2023 zu verwenden.
2. Davon nicht erfasst sind Arbeitnehmende mit Neuanstellungsbeginn seit 1. Oktober 2022. Lohnerhöhungen, welche seit 1. Oktober 2022 gewährt wurden, werden darauf angerechnet.
3. Vorbehaltlich der Einhaltung der Bestimmungen von Absatz 1 gelten Mindestlohnstufenanpassungen als Lohnerhöhung.
4. Dies gilt nicht für Planungsunternehmungen der ganzen Schweiz und für alle Betriebe der Kantone GE, VD und VS.
Leiter Recht | Stv. Direktor
Gesamtarbeitsvertrag, Garantien/Versicherungen, Auskünfte/Beratungen, Empfang