Lohnrunde 2025

Wie bereits angekündigt, führt die Gebäudetechnikbranche eine von der Teuerung abhängige festgelegte Lohnerhöhung ein (siehe Artikel 41 [neuer GAV]). Aufgrund der einschlägigen Teuerung von 1,1% (LIK August 2024) ist allen Arbeitnehmenden, welche zwingend dem GAV Gebäudetechnik unterstellt sind, eine generelle Lohnerhöhung von CHF 50.00 zu gewähren. Teilzeitangestellte erhalten diese anteilmässig. Es besteht keine Obergrenze bezüglich der Lohnhöhe.

Im Weiteren sind 1% der AHV-Lohnsumme der zwingend dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden des Jahres 2024 (Stichtag 31. Dezember 2024) für individuelle Lohnanpassungen ab dem 1. Januar 2025 zu verwenden. Das heisst, dass dieses 1% individuell nach freiem eigenem Ermessen unter diesen Arbeitnehmenden als zusätzliche feste Lohnerhöhung zu verteilen ist.

Von der Lohnrunde 2025 nicht erfasst sind Arbeitnehmende mit Neufestanstellungsbeginn seit 1. Oktober 2024. Lohnerhöhungen, welche seit 1. Oktober 2024 gewährt wurden, werden darauf angerechnet. Ebenso sind freiwillig dem GAV unterstellte Arbeitnehmende davon nicht erfasst.

Zum Anhang 8 (GAV)
[f0982f8]