Materialpreisteuerung: Vorauszahlung des Materials mit Absicherung für den Bauherrn
Eine Möglichkeit der aktuellen Preisteuerung zu begegnen, stellt die Vorauszahlung des Materialpreises dar. Der/die Unternehmer/-in bestellt sofort bei Vertragsschluss das Material zum vereinbarten Preis und erhält in diesem Umfang eine Vorauszahlung des Bauherrn. Separat zu regeln ist die Lagerung. Zur Absicherung dieser Transaktion gibt es eine spezialisierte Baugarantie in Form einer Solidarbürgschaft (Materialbeschaffungsgarantie).
Eine solche können Sie direkt im Mitgliederbereich online beantragen oder Sie kontaktieren uns (garantie@suissetec.ch, +41 43 244 73 00).
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Michael Birkner, RA
Leiter Recht | Stv. Direktor
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