Merkblatt «Abgasanlage beim Heizkesselersatz»
Bei jedem Ersatz respektive jeder Sanierung der Heizkesselanlage muss die Abgasanlage ebenfalls überprüft und wenn erforderlich ersetzt werden. Der Ersatz der Abgasanlage muss vorgängig bei den zuständigen Behörden der Gemeinde eingereicht und bewilligt werden.
Auch bei Abgasanlagen im Unterdruck, z. B. bei Holzfeuerungen, muss die Abgasanlage bezüglich Brandschutz auf Zustand und Eignung überprüft werden.
Das vorliegende Merkblatt des Verbandes für Wohnraumfeuerungen, Plattenbeläge und Abgassysteme (feusuisse) gibt zum Thema wichtige Hinweise zur Instandstellung der Abgasanlage beim Heizkesselersatz.
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Kontakt
Robert Diana
Leiter Fachbereich Heizung | Zentrale Kommission Planer
Leiter Fachbereich Heizung | Zentrale Kommission Planer