Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» 20.4738 – Ständerat stimmt zu

Ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2017 räumt kantonalen Mindestlöhnen Priorität ein gegenüber allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (AVE GAV). Da auch die Gebäudetechnikbranchen einem AVE GAV unterstellt sind, kann das genannte Bundesgerichtsurteil auch für die Gebäudetechnikbranchen weitreichende Folgen haben.

suissetec setzt sich daher in einer branchenübergreifenden Allianz dafür ein, dass AVE GAV wenigstens in ihren Kernpunkten Vorrang haben. Der Ständerat hat am 14. Juni 2022 diesen Handlungsbedarf erkannt und der entsprechenden Motion mit 28:16 zugestimmt. Das Geschäft geht nun weiter an den Nationalrat.

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