Nationales Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen»

Im Rahmen des Budgets 2022 bzw. der Finanzplanung bis 2025 hat das eidgenössische Parlament in der Wintersession 2021 beschlossen, dem Programm EnergieSchweiz zusätzliche Mittel unter anderem für ein nationales Förderprogramm Impulsberatung «erneuerbar heizen» zur Verfügung zu stellen. Dank einheitlichen Förderbeiträgen für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» will das Parlament rasch und schweizweit zu einem verstärkten Ersatz fossiler und direkt-elektrischer Heizungen verhelfen.

Eckdaten des nationalen Förderprogramms
(detaillierte Förderbedingungen siehe Beilage):

  • Start: 1. April 2022
  • Das Förderprogramm ist längerfristig ausgelegt (2022 bis 2025).
  • Höhe der Förderbeiträge für die Impulsberatung «erneuerbar heizen» je Wärmeerzeugungsanlage:
    - Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten bis 30 kW Heizleistung: pauschal 450 Franken
    - Stockwerkeigentümergemeinschaften und Mehrfamilienhäuser über 6 Wohneinheiten bzw. Nichtwohnbauten über 30 kW Heizleistung: pauschal 1'800 Franken.
  • Förderberechtigt sind Impulsberatungen für den Ersatz einer Wärmeerzeugungsanlage, die älter als 10 Jahre ist, und dies unabhängig von der Gebäudekategorie und vom Energieträger des alten Wärmeerzeugers. Die Wärmeerzeugungsanlage muss als Hauptheizung für die Raumwärme dienen (Prozesswärme ist ausgeschlossen).
  • Förderberechtigt sind Impulsberatungen «erneuerbar heizen», die durch zugelassene Impulsberater/-innen durchgeführt werden. Massgebend ist die zum Zeitpunkt der Impulsberatung vom BFE publizierte Liste der Impulsberater/-innen.
  • Eine Doppelförderung mit allfälligen Beiträgen an die Impulsberatung aus kantonalen Förderprogrammen ist ab dem Start des nationalen Förderprogramms ausgeschlossen. Die Impulsberatungen sind ab dem 1. April 2022 (massgebend ist das Datum des Erst-Beratungsgesprächs vor Ort) nicht mehr berechtigt für Globalbeiträge des Bundes an die Kantone im Rahmen des Gebäudeprogramms (IM17 und IM18). Weiterhin globalbeitragsberechtigt bleibt jedoch die Organisation der Weiterbildungs- und Grundkurse (IM5).


Dank der Förderung können sich Hausbesitzer/-innen ohne Hürden von einer Impulsberaterin oder einem Impulsberater beraten lassen, welche Heizsysteme mit erneuerbarer Energie für ihr Gebäude in Frage kommen. Die Förderbeiträge sind so angesetzt, dass diese im Regelfall die Kosten der Impulsberatung decken. Damit die Förderung zu keiner Erhöhung der Beratungspreise führt, ist die Impulsberatung nur dann förderberechtigt, wenn diese für die Hausbesitzer/-innen kostenfrei ist. D. h. die Hausbesitzer/-innen sollen die Impulsberatung gratis erhalten, und sie sollen sich nicht mit Gesuchen und Rechnungen auseinandersetzen müssen.

Impulsberatung mit der Web App «Gebäudetechnikrechner»

Pünktlich zum Start des nationalen Förderprogramms «erneuerbar heizen» haben wir für Sie in der Web App «Gebäudetechnikrechner» ein neues Feature freigeschaltet. Nachdem Sie mit dem Gebäudetechnikrechner den Heizungsvergleich durchgeführt haben, erzeugen wir auf Knopfdruck die Checkliste, die Sie für die Förderung einreichen müssen. Das Ergebnis: Bis zu 80% Zeitersparnis. Nutzbar ist das bereits bei der Impulsberatung vor Ort.

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