Neue Regeln für Warmwasserbereiter ab 2025

Die aktuellen Vorschriften des Bundesamt für Energie (BFE) zur Energieeffizienzverordnung (EnEV) bei elektrischen zentralen Elektro-Wassererwärmern haben erhebliche Auswirkungen auf die Branche. Zur Erinnerung: Seit dem 1. Januar 2024 dürfen elektrische konventionelle Warmwasserbereiter mit einem Speichervolumen ab 150 Liter nur noch in Verkehr gebracht, abgegeben oder angeboten werden, wenn sie eine Mindest-Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bzw. Mindest-Energieeffizienzklasse erreichen. Diese Massnahme soll den Energieverbrauch senken und umweltfreundlichere Alternativen fördern. Der Abverkauf (i.e. Abgeben und Anbieten) aus Lagerbeständen in der Schweiz ist für Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, längstens bis zum 31. Dezember 2024 erlaubt.

Hersteller und Lieferanten haben bereits darauf reagiert, so dass Sie Ihren Kundinnen und Kunden auch nach Inkrafttreten dieser neuen Regelung eine breite Produktpalette an Wassererwärmern anbieten können. Melden Sie sich für alternative Lösungen direkt bei Ihren Herstellern und Lieferanten.

Für spezifische Fragen wie das Inkraftsetzen der Energieverordnung oder Übergangslösungen, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige kantonale Amt. Aktuelle Informationen zu den «Anforderungen für Warmwasserbereiter und-speicher» erhalten Sie auf der Webseite vom Bundesamt für Energie.

Welche Geräte die Mindest-Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz bzw. Mindest-Energieeffizienzklasse erreichen, lesen Sie bitte im angehängten Faktenblatt.

Zum Faktenblatt
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