Neue Vorruhestandsregelung in der Gebäudetechnikbranche

Die Sozialpartner des nationalen Gesamtarbeitsvertrages der Gebäudetechnik, suissetec und die Gewerkschaften Unia sowie Syna, haben eine wegweisende Vereinbarung unterzeichnet: Ab 2027 wird in der Branche ein Modell für die Vorruhestandsregelung eingeführt. Dieses Modell kommt neu rund 24'000 Arbeitnehmenden in den Branchen Spenglerei | Gebäudehülle, Sanitärinstallation, Heizung, Klima- und Lüftungstechnik sowie der Installation von Solaranlagen in der ganzen Schweiz zugute. Ausgenommen sind die Kantone Genf, Tessin, Waadt und Wallis, die bereits heute über ein Vorruhestandsmodell verfügen.

Das vereinbarte Modell umfasst folgende Eckwerte:

  • Ab 2028 können Arbeitnehmende, welche die letzten sieben Jahre ununterbrochen und insgesamt mindestens 15 Jahre in der Branche tätig waren, ihre berufliche Tätigkeit ab dem 60. Altersjahr schrittweise reduzieren oder mit 62,5 Jahre in den vollen Vorruhestand gehen.
  • Sie erhalten bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter eine Vorruhestandsrente.
  • Die Finanzierung erfolgt ab 2027 durch Lohnbeiträge von Arbeitnehmenden (0.8 %) und Arbeitgebern (1.0 %).


Detailliertere Informationen können Sie der gemeinsamen Medienmitteilung entnehmen.

Zur gemeinsamen Medienmitteilung von suissetec, Unia und Syna
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Information zur Lohnanpassung 2026
Kontakt
Michael Birkner, RA
Michael Birkner, RA
Leiter Recht | Stv. Direktor

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