Neuer GAV ist unterschrieben
suissetec Zentralpräsident Daniel Huser und suissetec Direktor Hans-Peter Kaufmann setzten gestern zusammen mit den Vertretern von Unia und Syna die Unterschrift unter den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Gebäudetechnikbranche.
Die Unterschrift setzt den Schlusspunkt unter intensive Verhandlungen. Der überarbeitete GAV, der am 1. Januar 2019 in Kraft tritt, umfasst einen erweiterten Geltungsbereich. Bis zu einer Summe von 120 Überstunden können diese neu ohne Zuschlag ausbezahlt werden (vgl. Artikel Seite 11). Neuerungen gibt es ausserdem bei den bezahlten Weiterbildungstagen sowie dem Vater- und Mutterschaftsurlaub. Zudem werden die Mindestlöhne erhöht und eine Pikettentschädigung geregelt.
Die digitale Version des GAV 2019 kann hier bereits eingesehen werden:
Leiter Recht | Stv. Direktor
Gesamtarbeitsvertrag, Garantien/Versicherungen, Auskünfte/Beratungen, Empfang