Neuer Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnik (GAV) angenommen
An der Frühjahrs-Delegiertenversammlung vom 21. Juni haben die suissetec Delegierten im Kongresshaus Zürich den neuen Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnik GAV für die Jahre 2025–2028 genehmigt. Das revidierte Vertragswerk wurde nach zwei Jahren intensiver Arbeit und insgesamt 22 Verhandlungsrunden zur Abstimmungsreife gebracht. Was wird sich ändern? Die neue Überstundenregelung schafft mehr Flexibilität. Die Festlegung der Erhöhung der Mindestlöhne und der jährlichen Lohnanpassungen schaffen Planbarkeit und Attraktivität. Und ab 2027 wird das Vorruhestandsmodell die Branche modernisieren. Detaillierte und umfassende Informationen und Unterlagen erfolgen im Spätsommer 2024.