Neuerungen zur Meldestelle für Anlagen mit Kältemitteln

Ab dem 1. Oktober 2021 erfolgt die Meldung von Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel (Kälteanlagen und Wärmepumpen) über das Portal bafu.admin.ch/meldung-kw. Eine solche Meldung ist erforderlich zur Erfüllung der Meldepflicht nach Anhang 2.10 Ziffer 5.1 der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung.

Das Meldeverfahren bleibt gleich wie bisher. Neu übernimmt die Firma Lombardi SA den Betrieb der Meldestelle. Auch erhalten Sie neu ab dem 1. Oktober 2021 die Meldeunterlagen kostenlos und senden diese ausgefüllt zurück an die auf dem Portal angegebene Adresse. Bisher bezogene Meldeunterlagen bleiben gültig, sind aber an die neue Adresse zu senden. Zusätzlich bietet Ihnen das Bundesamt für Umwelt BAFU in Kürze die Möglichkeit der elektronischen Meldung