Neues Merkblatt «Beauftragen der Teilphasen in der Ausführungsplanung – Pflichten Fachplaner und Unternehmer»

Auftraggeber bestellen in der Regel für die jeweiligen Baugewerke bei Planungsunternehmen die zu erbringenden Leistungen gemäss der Ordnung SIA 108 «Leistungen und Honorare der Ingenieurinnen und Ingenieure der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik». Diese Leistungen sind in Teilphasen unterteilt.

Aus diversen Gründen bestellen Auftraggeber nicht immer alle Teilphasen beim Planungsunternehmen, sondern übertragen diese bei gewissen Bauvorhaben den ausführenden Unternehmen. In konkreten Projekten kann dieses Vorgehen zu grossen Missverständnissen und daraus folgend zu höheren Aufwendungen führen. Oft werden diese Mehrkosten nicht vergütet.

Dieses Merkblatt zeigt auf, welche Leistungen für die Teilphasen in Ausführungsprojekten zu erbringen sind. Es dient als Grundlage für die ausführenden Unternehmen, um ein praxisgerechtes Angebot zu erstellen. Mit dessen Hilfe können die Aufwendungen korrekt vergütet werden.

Das Merkblatt ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch im suissetec Web Shop verfügbar und steht auf der suissetec Webseite zum Download bereit.