Neues Transparenzgesetz: Handlungsbedarf für viele Unternehmen

Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz das neue Transparenzgesetz (TJPG). Es verpflichtet zahlreiche juristische Personen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden. Die Angaben werden in einem nicht öffentlichen Transparenzregister erfasst, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird.

Betroffen sind unter anderem Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Als wirtschaftlich berechtigt gilt eine natürliche Person, die ein Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, beispielsweise durch den Besitz von mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte.

Unternehmen können sich bereits heute über EasyGov.swiss für das Transparenzregister registrieren. Es empfiehlt sich, die erforderlichen Angaben frühzeitig zusammenzustellen, um rechtzeitig auf das Inkrafttreten des Gesetzes (01.10.2026) vorbereitet zu sein.

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Michael Birkner, RA
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