Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse
Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für grosse Unternehmungen
Die eidgenössischen Räte haben die Revision des Gleichstellungsgesetztes Ende 2018 beschlossen. Dadurch sind Unternehmungen mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden (ohne Lernende) insofern in der Pflicht, als sie die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau prüfen müssen. Diese sogenannte Lohngleichheitsanalyse ist alle vier Jahre zu wiederholen.
Die Analyse ist nach einer wissenschaftlichen und rechtskonformen Methode durchzuführen. Der Bund stellt dafür ein kostenloses Tool zur Verfügung (Logib).
Die Arbeitgeber müssen das Resultat der Analyse durch eine unabhängige Stelle überprüfen lassen. Das Gesetz nennt dafür in erster Linie die Revisionsunternehmungen mit einer Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz. Zudem sind die Mitarbeitenden innert Jahresfrist über das Ergebnis der Analyse zu informieren. Börsenkotierte Unternehmungen müssen das Ergebnis darüber hinaus im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichen.
Diese Massnahme ist vorerst auf 12 Jahre beschränkt. Kann in einer Analyse die Lohngleichheit nachgewiesen werden, entfallen die weiteren Analysen. Das Gesetz sieht für gewisse Fälle zudem weitere Ausnahmen von der Analysepflicht vor (insbesondere für Unternehmungen, die bereits einer solchen Kontrolle unterliegen).
Diese Gesetzesänderung tritt per 01.07.2020 in Kraft. Wir empfehlen den betroffenen Unternehmungen, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinander zu setzen und den Kontakt zu ihrer Revisionsstelle suchen.