Repower: Adressdaten aus dem Monopolgeschäft missbraucht

Repower hat als führende Netzbetreiberin in der Südostschweiz im Rahmen von Konzessionen direkten Zugang zu rund 46‘000 Haushalten. Gleichzeitig bewegt sich Repower als Aktiengesellschaft im freien Markt. Das Stromversorgungsgesetz des Bundes verlangt eine klare Trennung dieser beiden Geschäftsbereiche. Dennoch verwendete Repower Adressmaterial aus dem Konzessionsgeschäft für Aktivitäten im freien Markt. suissetec hat deshalb beim Bundesamt für Energie Anzeige erstattet.

Der Bundesrat hat anfangs Dezember den Bericht «Staat und Wettbewerb: Auswirkungen staatlich beherrschter Unternehmen auf die Wettbewerbsmärkte» gutgeheissen. Daraus geht ganz klar hervor, dass «durch diese öffentlichen unternehmerischen Aktivitäten Wettbewerbsverzerrungen resultieren». Wenn sich so ein Unternehmen wie Repower dann auch noch über geltendes Recht hinwegsetzt und die geforderte Trennung von Geschäften mit einer Konzession und Geschäften im freien Markt nicht einhält, verschafft sie sich bewusst Wettbewerbsvorteile.

Klare Verhältnisse sind nötig
Repower ist nach der Elektrizitätswerke Schaffhausen AG (EKS) bereits der zweite Energieversorger, der nachweislich gegen die gesetzlichen Vorgaben des Bundes verstossen hat. Gebäudetechnikunternehmen stehen im freien Markt in direkter Konkurrenz mit Energieversorgern und fordern schon seit Jahren gleich lange Spiesse. Jetzt, da der Bundesrat eingesteht, dass die Verzerrungen im Wettbewerb eine Tatsache sind, ist es spätestens an der Zeit, dass das geltende Gesetz im Strombereich befolgt wird und politisch klare Rahmenbedingungen geschaffen werden.

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Christian Brogli
Christian Brogli
Leiter Marketing und Kommunikation

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