Revision der Bauarbeitenverordnung (BauAV)

Am 1. Januar 2022 tritt die neue Bauarbeitenverordnung (BauAV) in Kraft. Der Bundesrat hat die überarbeitete Verordnung nach einer breiten Vernehmlassung am 18. Juni 2021 verabschiedet.

Die wichtigsten Änderungen für die Gebäudetechnik sind:

  • Das Arbeiten auf Leitern wird eingeschränkt (Art. 21)
  • An Dachrändern sind ab einer Absturzhöhe von mehr als 2 Metern Massnahmen zu treffen, um Abstürze zu verhindern (Art. 41).
  • Vor Beginn der Bauarbeiten sind die Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit schriftlich zu dokumentieren (Art. 4)


Die Suva hat bereits eine Webseite mit Informationen aufgeschaltet: suva.ch/bauav2022

Die Gebäudetechnik-Branchenlösung erstellt mit einer Arbeitsgruppe zusätzliche Hilfsmittel, damit die aktuellen Regeln zu Sicherheit und Gesundheit bei Bauarbeiten problemlos umgesetzt werden können. Weitere Infos folgen.