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Revision Kauf- und Werkvertragsrecht (22.066)

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) beweist Augenmass: Sie hat sich mit 10:0 Stimmen sehr klar dafür ausgesprochen, sich am Modell des Bunderates zu orientieren. Dieses Modell sieht eine verkraftbare, 60-tägige Rügefrist vor. Diese Rügefrist soll auch für Sachen gelten, die bestimmungsgemäss in ein unbewegliches Werk integriert werden. Ebenso hält die Kommission an der bisherigen, 5-jährigen Verjährungsfrist fest. Die RK-S setzt damit ein klares Zeichen gegen den zu weit gehenden Beschluss des Nationalrates, welcher auf die Rügefristen verzichten und eine 10-jährige Verjährungsfrist vorsehen will. Das Geschäft geht in der Sommersession in den Ständerat.

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