Trinkwasserinstallationen: Minimale Warmwassertemperatur
Trinkwasserinstallationen: Minimale Warmwassertemperatur von 55 °C darf nicht unterschritten werden
Die im September 2020 erschienene Ergänzung E3 «Richtlinie für Hygiene in Trinkwasserinstallationen» zur W3 «Richtlinie für Trinkwasserinstallationen» enthält viele wertvolle Hinweise, wie die Aspekte der Trinkwasserhygiene in der Planung und Ausführung von Sanitäranlagen sichergestellt werden kann. Grundlage für die Ergänzung E3 sind u. a. die SIA Normen 385/1:2020 und die Empfehlungen des BAG/BLV zu Legionellen und Legionellose.
Es wird nun von verschiedenen Seiten angemerkt, dass in der Norm SIA 385/1:2020 und der Richtlinie W3/E3 bezüglich Temperaturen Differenzen vorkommen. Für Planer und Installateure können somit Unsicherheiten entstehen, welche Vorgaben nun einzuhalten sind.
Bei genauerer Betrachtung ist jedoch ersichtlich, dass die angesprochenen Differenzen marginal sind oder in vielen Objekten gar keine sind.
Der Fachbereich Sanitär | Wasser | Gas greift dieses Thema im Rahmen eines ausführlichen Informationsdokuments mit Erläuterungen zur Norm SIA 385/1:2020 auf, das in der ersten Hälfte 2021 veröffentlicht wird. Aufgrund der zentralen Bedeutung dieser Thematik finden Sie unter nachfolgendem Link bereits heute einige wichtige Informationen dazu.
Leiter Fachbereich Sanitär | Wasser I Gas inkl. Werkleitungen