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Vermeidung von Wasserschäden bei Innenhydranten-Leitung

In letzter Zeit ereigneten sich vereinzelt Wasserschäden nach der Inbetriebnahme von Innenhydranten-Leitungen, die als Nassanlage an die kommunale Wasserversorgung angeschlossen sind. Nach dem Füllen und Spülen der Leitungen erwärmte sich das Kaltwasser auf die Gebäudetemperatur, was zu einem Druckanstieg und daraus folgend, zum Bersten von Pressverbindungen führte.

Hochhäuser, d.h. Gebäude mit einer Höhe von mehr als 30 m, sind gemäss VKF-Brandschutzrichtlinie mit Innenhydranten auszurüsten. Die zugehörigen Löschleitungen werden in der Regel als Trockenleitung betrieben, die erst im Brandfall von aussen über das Tanklöschfahrzeug mit Löschwasser gefüllt werden. Nach dem Löscheinsatz wird die Löschleitung durch eine am tiefsten Punkt der Steigleitung angeordnete Armatur vollständig entleert.

Oft werden Innenhydranten-Leitungen auch als Nassanlage geplant und direkt an die Wasserversorgung angeschlossen. Beim Füllen der Leitung sowie bei der funktionalen Inbetriebnahme gelangt kaltes Trinkwasser aus dem kommunalen Versorgungsnetz in die Löschleitung. Nach der Inbetriebnahme verbleibt das Wasser in der Leitung und erwärmt sich auf die im Gebäude herrschende Umgebungstemperatur. Dieser Temperaturanstieg von z.B. 10 °C auf 20 bis 25 °C hat zur Folge, dass sich das Wasservolumen in der Leitung ausdehnt. Vor in Kraft Setzung der SVGW-Richtlinie W5 wurden Innenhydrantenleitungen als Trinkwasserinstallation geplant und betrieben, d.h. die am obersten Punkt der Löschleitung angeschlossenen Sanitärapparate sollten eine regelmässige Trinkwasserentnahme garantieren. Unter diesen Bedingungen konnte die Volumenzunahme sich über die Hausanschlussleitung zurück in das kommunale Wasserversorgungsnetz ausdehnen.

Installation nur für Löschwasser

Unzureichende Trinkwasserentnahmen am Ende der Innenhydranten-Leitungen und in der Praxis wiederholte Legionellen-Höchstwertüberschreitungen führten dazu, dass in der Richtlinie W5 (Ausgabe 2018) die Innenhydranten-Leitung nicht mehr als Trinkwasser-, sondern als reine Löschwasserinstallation geplant und betrieben werden muss. Gemäss Richtlinie W5 hat die Absicherung der Trinkwasserinstallation vor dem stagnierenden Löschwasser mit einer gewichtsbelasteten Rückschlagklappe mit Leckanzeige oder mit einer anderen gemäss SVGW-Richtlinie W3/Ergänzung 1 konformen Sicherungseinrichtung zu erfolgen.

Ein Sicherheitsventil pro Druckzone

Der Einbau der Rückflussverhinderung bewirkt jedoch, dass sich das auf Umgebungstemperatur erwärmte Löschwasser nicht mehr ausdehnen kann. Die Inkompressibilität des Wassers führt zu einem unzulässigen Druckanstieg in der Leitung mit der Folge, dass die Rohrverbindungen bersten und Wasserschäden entstehen.

Um zukünftig Schadenfälle dieser Art zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass nach der Rückflussverhinderung pro Druckzone ein Sicherheitsventil für hohe Betriebsdrücke in die Innenhydranten-Leitung eingebaut wird (siehe Schema).

Bild 1: Innenhydranten-Leitung mit zwei separaten Druckzonen und zwei Sicherheitsventilen. Mit der örtlichen Wasserversorgung und der zuständigen Brandschutzbehörde sind die detaillierten Ausführungsbestimmungen zu besprechen.

H = Freier Auslauf, ständig ungehindert zur Atmosphäre, H = > 2 x ID, min. 20 mm